Sicherheit statt Freiheit

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Sicherheit statt Freiheit

Die Anti-Terror-Politik rüttelt am Grundgesetz

“Was wollen Sie hier eigentlich?” fragte der Verfassungsrichter Udo di Fabio im Februar 2010, als er sich erneut mit dem StichwortLuftsicherheitsgesetz beschäftigen muss. Die Innenminister von Hessen und Bayern wollen, dass das Bundesverfassungsgericht noch einmal über das Luftsicherheitsgesetz verhandelt. Obwohl schon im Februar 2006 ein Teil des Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden war. Im Urteil hieß es: “Die Ermächtigung der Streitkräfte, … ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar.” Aber die Kläger aus Hessen und Bayern geben nicht auf. Sie wollen, dass das Luftsicherheitsgesetz insgesamt gekippt wird. Dann soll das Grundgesetz geändert werden, um schließlich den Einsatz der Bundeswehr im Innern doch zu ermöglichen. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden zahlreiche Gesetze im Namen der Terrorabwehr verabschiedet. Viele wurden vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert, weil die Regelungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Einige schafften es leicht modifiziert über die Hintertür in Bundes- und Landesgesetze.

Die Geschichte des Luftsicherheitsgesetzes ist nur ein Beispiel für die vielen unzulässigen, sicherheitspolitischen Vorstöße in den Schutzbereich der Grundrechte.

Auch die Rasterfahndung – ein Fahndungsinstrument aus StichwortRAF-Zeiten – wird nach den Terroranschlägen 2001 reaktiviert und soll nun präventiv eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied darüber im Jahr 2006: “Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter … gegeben ist.”

Bei einer nur allgemeinen Bedrohung verstößt so eine Einschränkung der Grundrechte gegen die Verfassung. Zudem erweist sich die Rasterfahndung als stumpfe Waffe gegen die Terroristen: Mehr als 19.000 Personen werden im Zuge der Rasterfahndung nach dem 11. September verdächtigt. Doch eine genauere Überprüfung ergibt: Es ist kein einziger Terrorist dabei.
Mit der Terrorkanone auf steuerhinterziehende Spatzen schießen
Aufnahme einer Menschenmenge in der Fußgängerzone – grafisch bearbeitet. Die Menschen sind nur noch grau ausgefüllte Silhouetten.

Die Geschwindigkeit, mit der die neuen Sicherheitsgesetze nach 2001 in den Bundestag eingebracht wurden, lassen vermuten, dass sie nicht als Reaktion auf die Anschläge am 11. September entstanden sind, sondern schon lange in der Schublade der Sicherheitspolitiker schlummerten. Doch erst nach den Anschlägen waren sie politisch durchsetzbar. Das Versprechen, mit diesen Gesetzen mehr Sicherheit zu schaffen, bezeichnet der FDP-Politiker Burkhard Hirsch als “politische Zechprellerei”. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Telefonüberwachung. Eine Studie aus dem Jahr 2003 zeigt, dass 17 Prozent der Telefonüberwachungen zum Erfolg geführt haben. Das ist zwar mehr als bei der Rasterfahndung – inwiefern es dabei aber um Terrorismusbekämpfung ging, geht aus den Ergebnissen nicht hervor. Wie auch bei der Rasterfahndung ist der Erkenntnisgewinn durch solche Maßnahmen zweifelhaft.

Wenn sie den Erfolg gegen die Terroristen auch schuldig geblieben sind, wurden den Behörden durch die Terrorgesetze eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand gegeben, um beispielsweise Steuerhinterzieher zu finden. So wurde die Kontodatenabfrage mit der Begründung eingeführt, dass sich nur so die Finanzierung des Terrorismus bekämpfen ließe. Heute haben jede Arbeitsagentur, jedes Finanzamt und die Sozialverwaltung Zugriff auf die Daten. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich: Die “Umwidmung” der gewonnenen Daten ist ein neuer Grundrechtseingriff.

Auch das neue Stichwort BKA-Gesetz wird aktuell vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Viele Menschen haben gegen das Gesetz Klage eingereicht, weil es das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten einschränkt. Sinn des Zeugnisverweigerungsrechts für diese Berufe ist der Schutz vertraulicher Inhalte aus den Gesprächen, die beispielsweise ein Arzt mit seinem Patienten führt. Die Kläger beschweren sich auch darüber, dass die Politik frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und StichwortRasterfahndung nicht beachtet hat. Einer der Beschwerdeführer ist der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum: “Wir erleben eine sicherheitspolitische Aufrüstung ohne Ende.” Er hatte schon im Jahr 2006 Erfolg mit einer Klage gegen ein Gesetz zur Online-Durchsuchung von Computern. Der Trend setze sich fort, “einseitig Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger den Vorrang zu geben”. In der Klageschrift heißt es weiter, dass der mangelhafte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung den sorglosen Umgang mit der Menschenwürde bedeute.

Das Ende der Vorratsdatenspeicherung ?

Bei der Vorratsdatenspeicherung dagegen ist seit dem 2. März 2010 ein Urteil gefällt. 2008 trat auf der Grundlage einer EU-Richtlinie ein Gesetz in Kraft, nach dem die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten für sechs Monate speichern müssen, wer, wann, wo, wie und mit wem kommuniziert. Das Gesetz sorgte für eine bisher einmalige Klagewelle vor dem Bundesverfassungsgericht: Fast 35.000 Bürger legten Beschwerde ein. Und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier urteilte: Bei der Speicherung handele es sich um “einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Durch die Daten seien “tiefe Einblicke in das soziale Umfeld” möglich. Ihre Speicherung ohne Anlass sei geeignet, ein “diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins” hervorzurufen.

Wie auch bei der Online-Durchsuchung und der Rasterfahndung richtet sich dieses Urteil nicht gegen die Maßnahme an sich. Diese sei aber nur verhältnismäßig, wenn klare “Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes getroffen sind”, betonte Papier.

Peter-Alexis Albrecht sieht Deutschland auf dem Weg in eine Sicherheitsgesellschaft. Er ist Professor am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt. Der Rechtsstaat sei dabei, sich aufzulösen. Gerade durch die zunehmenden Maßnahmen zur Prävention gäben wir das wertvollste auf, was wir haben: das Recht. Das Recht aber habe scharfe Konturen, also auch klare Grenzen für staatliche Eingriffe. Mit dem Argument der Prävention könne man diese klaren Grenzen aushebeln und das staatliche Handeln unterliege keiner Kontrolle mehr. Das führe zur Unfreiheit. Sicherheit könne es aber nur geben mit freien Menschen. Peter-Alexis Albrecht: “Wir geben unsere Freiheit auf, für eine Sicherheit, die keine ist.” (Infotext von Vimeo übernommen)

Genre: Dokumentation
Länge: 43:03
Sprache: Deutsch
Quelle: Vimeo

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