Die Masche auf Kaffeefahrten: Angelockt und abgezockt
Posted on: Juni 26, 2010
Posted in: Alle Videos, Kriminalität
Die Angebote, die vor allem Senioren locken sollen, sind bekannt: ein schöner Ausflug, meist mit dem Bus, manchmal auch mit einem Schiff, Kaffee und Kuchen. In den Einladungen zu einer Kaffeefahrt ist zudem etwa von “Gratis-Geschenken” die Rede und die Teilnehmer sollen dafür angeblich kein Geld bezahlen. Manchmal wird in einer persönlich adressierten Einladungs-Postkarte ein Preis versprochen, den der Empfänger angeblich gewonnen haben soll. Solche Aussagen sind aber nur dann erlaubt, wenn sie am Ende tatsächlich eingelöst werden. So steht es im Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Warum auch manche Busfahrer mit einem Bein im Gefängnis stehen:
Viele Kaffeefahrten verlaufen folgendermaßen: Schon wenige Kilometer, nachdem der Bus die letzten Fahrgäste eingesammelt hat, gibt es die erste Pause, die immer auf einem Autobahnrastplatz stattfindet. Wenn die Mitreisenden wieder einsteigen wollen, verlangen unseriöse Busfahrer von ihnen einen kleinen Betrag im unteren einstelligen Eurobereich. Das ist unzulässig. Es kommt sogar vor, dass Fahrgäste, die die Zahlung verweigern, von der Weiterfahrt ausgeschlossen und auf der Autobahnraststätte sitzen gelassen werden. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Busunternehmen sind bei Ausflugsfahrten verpflichtet, alle Mitreisenden wieder an den Ausgangspunkt der Fahrt zurückzufahren. Tun sie es nicht, machen sie sich möglicherweise wegen Nötigung strafbar. Das Ziel der Kaffeefahrten ist häufig ein abgelegenes Lokal. Für die Veranstalter ist das sinnvoll, denn dort findet dann eine Verkaufsveranstaltung statt. Touristische Attraktionen würden davon ablenken und die Gäste können die Veranstaltung einfach verlassen.
Warum die Verkaufsveranstaltung ungesetzlich ist:
Wenn in einem Gasthof ein Verkäufer Heizdecken, Wunderpillen und ähnliches verkauft, handelt es sich im Gewerberecht um ein sogenanntes Wanderlager. Ein solches “Wanderlager” ist dem zuständigen Ordnungsamt mindestens 14 Tage vorher anzukündigen. Das Ordnungsamt wird in so einem Fall die Werbung für das Wanderlager sehen wollen, also die Einladungspostkarten, mit denen die Fahrgäste auf die Kaffeefahrt gelockt werden sollen. Sobald dort aber von “Gewinnen” und “Gratis-Geschenken” die Rede ist, muss das Ordnungsamt die Verkaufsveranstaltung untersagen, so steht es in der Gewerbeordnung. Deshalb verzichten die Kaffeefahrt-Veranstalter oft von vornherein darauf, ihre Veranstaltungen beim Ordnungsamt anzumelden. Werden auf den Veranstaltungen auch angebliche Wundermittel verkauft, die Hunderte von Euro kosten sollen, verstoßen die Kaffeefahrt-Anbieter unter Umständen zudem gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Ramsch zu überteuerten Preisen:
Zwar ist das Angebot an Produkten häufig recht groß, doch die Qualität ist selten gut. Viele der angeblichen Schnäppchen sind “überteuert”, “von minderer Qualität” oder “nutzlos” – das ist seit Jahren bekannt. Verbraucherschützer vertreten die Ansicht, dass es keine wirklich seriösen Kaffeefahrten gibt. Auch Markt hat mehrfach über diese Form der Bauernfängerei berichtet. Beispiel: Ein Schiffsausflug auf der Elbe. Natürlich endete die Fahrt in einem Lokal, wo unter anderem Matratzen verkauft wurden – für den Sonderangebotspreis von 1.500 Euro. Dafür bekamen die Käufer Ramsch. Wer sich nicht beteiligen möchte, wird manchmal sogar massiv unter Druck gesetzt. Die Verkäufer werden rüde und drohen damit, Teilnehmer nicht wieder mit zurückzunehmen. Die Abgeschiedenheit der Veranstaltungsorte trägt ihren Anteil dazu bei. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie sind nicht dazu verpflichtet, etwas zu kaufen.
Die Rechte der Verbraucher:
In vielen Fällen können Sie von einem Kaufvertrag, den Sie bei einer Kaffeefahrt abgeschlossen haben, innerhalb von zwei Wochen zurücktreten. Dazu genügt ein Widerruf, am besten schriftlich, per Einschreiben. Dieses Recht auf Widerruf gilt aber nur dann, wenn die Ware mehr als 40 Euro gekostet hat und Sie diese nicht sofort bezahlt und mitgenommen haben. Wer an einer Kaffeefahrt teilnimmt, sollte folgende Dinge beherzigen:
* Nehmen Sie nur wenig Bargeld und keine Kredit- oder EC-Karte mit.
* Nehmen Sie ein Handy mit, damit Sie im Notfall die Polizei rufen können.
* Ratsam ist zudem, eine Vertragsdurchschrift zu verlangen.
* Niemand sollte sich zu etwas drängen lassen oder etwas unterschreiben, was er nicht versteht.
* Teilnahmebestätigungen sollten Sie nicht mit ihren echten persönlichen Daten ausfüllen, da diese eventuell verkauft und zu Werbezwecken missbraucht werden könnten.
* Wenn Sie eine Bestellung unterschreiben, sollten Sie darauf achten, dass das Datum stimmt und Name und Adresse des Verkäufers vollständig angegeben sind.
[Markt - Montags, 20.15 Uhr © NDR]
(Infotext von YouTube übernommen)
Genre: Reportage
Sprache: Deutsch
Länge: 10:30
Quelle: YouTube




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